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§ 41 Abs 1 VwGG
Eine Bekämpfung der beh Beweiswürdigung kann vor dem VwGH nur dann zur B-Aufhebung führen, wenn diese Beweiswürdigung zufolge eines Verstoßes gegen die Denkgesetze oder gegen das allg menschliche Erfahrungsgut das Ausmaß einer Rechtsverletzung in der beh Ermittlung der Sachverhaltsgrundlagen angenommen hat. Dem VwGH kommt nicht zu, die vorgenommene beh Beweiswürdigung darüber hinaus auf ihre inhaltliche Richtigkeit hin zu überprüfen.