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Das Führen eines steuerlichen Kapitalkontos stellt keine materielle Voraussetzung für die Ausgleichsfähigkeit des Verlustanteils eines Kommanditisten dar

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/124 Heft 6 v. 15.3.2000

§ 303 Abs 4 BAO

§ 23a EStG 1972

1. Eine auf neu hervorgekommene Tatsachen gestützte Wiederaufnahme des Verfahrens ist ausgeschlossen, wenn der AbgBeh in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können.

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