vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern sind steuerlich nur dann anzuerkennen, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/88 Heft 5 v. 1.3.2000

einen klaren und eindeutigen Inhalt haben und auch zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären

§ 8 Abs 1 KStG 1966

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte