§ 68 Abs 1 und 5 EStG 1988
§ 184 BAO
1. Die Steuerbegünstigung gem § 68 Abs 1 EStG 1988 setzt voraus, dass der AN tatsächlich Arbeiten verrichtet, die vorwiegend unter den in § 68 Abs 5 genannten Umständen erfolgen. Der Beh ist in diesem Fall nachzuweisen, um welche Arbeiten es sich im Einzelnen gehandelt hat und wann sie geleistet wurden.