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Nur bereits tatsächlich ausgeführte Leistungen sind infolge Wirtschaftsguteigenschaft bei der Ermittlung des Firmenwertes anzusetzen. Abnutzbarkeit eines Firmenwertes bei der Ausübung eines freien Berufes („Praxiswert“)

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/81 Heft 5 v. 1.3.2000

§ 4 EStG 1972 (= 1988)

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