Nur bereits tatsächlich ausgeführte Leistungen sind infolge Wirtschaftsguteigenschaft bei der Ermittlung des Firmenwertes anzusetzen. Abnutzbarkeit eines Firmenwertes bei der Ausübung eines freien Berufes („Praxiswert“)
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/81 Heft 5 v. 1.3.2000