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Kein gewillkürtes Betriebsvermögen, wenn ein Wirtschaftsgut so beschaffen ist, dass es für das übrige betriebliche Geschehen als wirtschaftliche Belastung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/80 Heft 5 v. 1.3.2000

und damit den Betriebserfolg auf Dauer mindernd oder sogar gefährdend anzusehen ist

§ 2 Abs 4 EStG 1988, § 4 EStG 1988, § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1988

§ 162 BAO

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