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Entnimmt ein StPfl ein fremdfinanziertes Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen, so erfolgt auch eine Entnahme der Verbindlichkeit;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/82 Heft 5 v. 1.3.2000

ein einmal entstandener wirtschaftlicher Zusammenhang der Schuldzinsen kann nicht durch bloße Willensentscheidung des StPfl beeinflusst werden

§ 4 Abs 4 EStG 1988, § 16 EStG 1988, § 32 Z 2 EStG 1988

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