ein einmal entstandener wirtschaftlicher Zusammenhang der Schuldzinsen kann nicht durch bloße Willensentscheidung des StPfl beeinflusst werden
§ 4 Abs 4 EStG 1988, § 16 EStG 1988, § 32 Z 2 EStG 1988
ein einmal entstandener wirtschaftlicher Zusammenhang der Schuldzinsen kann nicht durch bloße Willensentscheidung des StPfl beeinflusst werden
§ 4 Abs 4 EStG 1988, § 16 EStG 1988, § 32 Z 2 EStG 1988