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Auch eine förmliche Mitteilung der Beh kann einen AussetzungsB darstellen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/103 Heft 5 v. 1.3.2000

§ 210 Abs 2 (BAO: § 281 Abs 2)OÖ LAO

§ 38 AVG

Art 132 B-VG

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