vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Zollschuld gilt im Zeitpunkt der Entdeckung als entstanden, wenn der Zeitpunkt, in dem der Tatbestand verwirklicht ist, nicht ermittelt werden kann

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/102 Heft 5 v. 1.3.2000

§ 174 Abs 3 ZollG 1988

§ 184 BAO

Gem § 174 Abs 3 ZollG gilt die Zollschuld im Zeitpunkt der Entdeckung als entstanden, wenn der Zeitpunkt in dem der Tatbestand verwirklicht ist, an den die Entstehung der Zollschuld geknüpft ist, nicht ermittelt werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte