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Für die Entstehung der Zollschuld gem § 174 Abs 3 lit a ZollG 1988 kommt es auf die subjektive Tatseite nicht an

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/101 Heft 5 v. 1.3.2000

§ 46 Abs 1 ZollG 1988, § 174 Abs 3 lit a ZollG 1988

1. Für die Erfüllung des Tatbestandes des § 174 Abs 3 lit a ZollG 1988 kommt es auf die subjektive Tatseite nicht an. Es genügt vielmehr, dass das Verhalten der betreffenden Person objektiv vorschriftswidrig ist.

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