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Abgrenzung zwischen Fortbildungs- und Ausbildungskosten; der Begriff des Eigenheims als Voraussetzung für einen Sonderausgabenabzug

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 739 Heft 24 v. 15.12.1999

§ 16 EStG 1988

§ 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG 1988

1. Für die Abgrenzung von Aufwendungen für die berufliche Fortbildung von jenen für die berufliche Ausbildung ist entscheidend, dass die Fortbildung mit der vom AbgPfl ausgeübten Tätigkeit verflochten ist, während die Ausbildung eine umfassende Grundlage für eine andere Tätigkeit ist.

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