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Irrelevanz des Zeitpunktes der Zuführung eines Betrages an Gewinnrücklage für Begünstigungsschädlichkeit von dessen Entnahme und für Auslösung der Nachversteuerung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 737 Heft 24 v. 15.12.1999

§ 11 EStG 1972

§ 112 Z 3 EStG 1988

Begünstigungsschädlich und eine Nachversteuerung auslösend sind Mehrentnahmen unabhängig davon, ob der entnommene Betrag innerhalb der letzten fünf Jahre oder schon früher einer Gewinnrücklage zugeführt wurde, da eine derartige zeitliche Zuordnung im Regelfall willkürlich ist.

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