§ 273 BAO
Die Bescheidwirkungen der Zurückweisung einer Berufung mangels Bescheidcharakters der bekämpften Erledigung erstrecken sich auch darauf, dass verbindlich vom Nichtbestehen des bekämpften Bescheides auszugehen ist.
§ 273 BAO
Die Bescheidwirkungen der Zurückweisung einer Berufung mangels Bescheidcharakters der bekämpften Erledigung erstrecken sich auch darauf, dass verbindlich vom Nichtbestehen des bekämpften Bescheides auszugehen ist.