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StPO § 285d; MRK Art 6 Abs 1: Eine nicht begründete Stellungnahme der Generalprokuratur hinsichtlich der Zurückweisung einer Nichtigkeitsbeschwerde bei einer nichtöffentlichen Beratung stellt keine Verletzung der MRK dar;

Erkenntnisse des OGHÖStZB 1998, 913 Heft 24 v. 15.12.1998

§ 11 FinStrG

§ 13 FinStrG

Die Beitragstäterschaft zu einem Finanzvergehen ist, zumindest in Form einer intellektuellen Förderung, unabhängig von der beruflichen oder handelsrechtlichen Stellung des Beitragstäters möglich.

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