gegen den von diesem Grundlagenbescheid abgeleiteten Abgabenbescheid nicht wirksam vorgebracht werden
§ 252 Abs 1 BAO
Einwendungen gegen die in einem Gewinnfeststellungsbescheid vorgenommene Qualifizierung von Einkünften als solche aus Gewerbebetrieb können mit einer Berufung gegen den von diesem Grundlagenbescheid abgeleiteten Abgabenbescheid nicht wirksam vorgebracht werden.