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BAO § 212a Abs 5 und 9: Es besteht keine gesetzliche Grundlage, die Aussetzung der Einhebung von Abgabenschulden wegen einer bei den GH des öff Rechts anhängigen Beschwerde

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 902 Heft 24 v. 15.12.1998

über den Zeitpunkt der Erlassung der jeweiligen das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung hinaus auszudehnen

§ 212a Abs 5 und 9 BAO

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