Stmk LAO § 191 Abs 2 (BAO § 245 Abs 2): Wird der Nachtrag der fehlenden Begründung verlangt und eine vorzeitige Berufung für den Fall erhoben, darf (bei Verweigerung des Nachtrages der Begründung) die Berufung nicht durch Zurückweisung erledigt werden
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 909 Heft 24 v. 15.12.1998