Er kann auch nachträglich mit den Folgewirkungen des § 6 Abs 5 zweiter Satz leg cit erlassen und der Abgabenbemessung zugrunde gelegt werden
§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG
Er kann auch nachträglich mit den Folgewirkungen des § 6 Abs 5 zweiter Satz leg cit erlassen und der Abgabenbemessung zugrunde gelegt werden
§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG