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VwGG § 28 Abs 1 Z 4: Durch den Beschwerdepunkt wird der Prozeßgegenstand des vwg Verfahrens festgelegt und der Rahmen abgesteckt, an den der VwGH bei der Prüfung des angefochtenen Bescheides gebunden ist

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 904 Heft 24 v. 15.12.1998

Er kann auch nachträglich mit den Folgewirkungen des § 6 Abs 5 zweiter Satz leg cit erlassen und der Abgabenbemessung zugrunde gelegt werden

§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG

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