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VwGG ¤ 63 Abs 1: Bindung der Verwaltungsbeh an die Rechtsanschauung des VwGH; ist eine solche Bindung durch ein aufhebendes Erk des VwGH eingetreten, kann der VwGH auch durch einen verstärkten Senat nicht von seiner Rechtsanschauung abgehen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 892 Heft 24 v. 15.12.1998

§ 69 BAO

An der bereits nach § 69 BAO erste Alternative begründeten Zuständigkeit eines ZA (hier: des GrenzZA) vermag auch ein späteres amtswegiges Einschreiten eines anderen ZA nichts zu ändern.

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