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KVG § 2 Z 2: GesSt: Verlustübernahme aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages gesellschaftsteuerpflichtig; Gemeinschaftsrecht und Rsp des EuGH erst ab 1. 1. 1995 von Bedeutung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 891 Heft 24 v. 15.12.1998

§ 2 Z 2 KVG

1. Die Verlustübernahme aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages ist nach § 2 Z 2 KVG gesellschaftsteuerpflichtig. Gemeinschaftsrecht und Rsp des EuGH sind erst für nach dem 31. 12. 1994 verwirklichte Sachverhalte von Bedeutung.

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