Auch nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des StPfl bleibt er weiterhin Abgabenschuldner betreffend alle Abgabenschuldigkeiten, die durch den Fortbetrieb oder die Beendigung seines Unternehmens entstanden sind
§ 93 BAO
Auch nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des StPfl bleibt er weiterhin Abgabenschuldner betreffend alle Abgabenschuldigkeiten, die durch den Fortbetrieb oder die Beendigung seines Unternehmens entstanden sind
§ 93 BAO