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GebG § 13 Abs 1 Z 1, § 14 TP 6: Eingabengebühr: Vergabe von Kontingenterlaubnisscheinen stellt Bewirtschaftungsangelegenheit iSd § 14 TP 6 Abs 5 Z 6 GebG dar

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 889 Heft 24 v. 15.12.1998

§ 13 Abs 1 Z 1 GebG

§ 14 TP 6 GebG

Da zur Entrichtung der Eingabengebühr derjenige verpflichtet ist, in dessen Interesse die Eingabe eingebracht wurde, kommt der Frage, ob die Überreichung der Eingabe vollmachtsloses Handeln darstellte, keine Bedeutung zu.

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