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EStG 1988 § 41 Abs 2; BAO § 85 Abs 1, §§ 120, 311: Der Antrag auf Durchführung einer Verlustveranlagung ist an keine Form gebunden. Anträge iSd § 85 Abs 1 BAO unterliegen im Gegensatz zu Anzeigen iSd §§ 120 ff BAO der Entscheidungspflicht gem § 311 BAO

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 883 Heft 24 v. 15.12.1998

§ 41 Abs 2 EStG 1988

§ 85 Abs 1 BAO

§120 BAO

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