vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EStG 1988 § 34: Zahlungen aus Anlaß eingegangener Bürgschaften können als außergewöhnliche Belastung nur dann berücksichtigt werden, wennZwangsläufigkeit schon für das Eingehen der Bürgschaftsverpflichtung bestand

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 882 Heft 24 v. 15.12.1998

§ 34 EStG 1988

1. Zahlungen aus Anlass eingegangener Bürgschaften können als außergewöhnliche Belastung nur dann berücksichtigt werden, wenn Zwangsläufigkeit schon für das Eingehen der Bürgschaftsverpflichtung bestand.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!