Ereignisse, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind und am Bilanzstichtag nicht vorhersehbar waren, sind nicht zu berücksichtigen
§ 4 EStG 1988
Ereignisse, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind und am Bilanzstichtag nicht vorhersehbar waren, sind nicht zu berücksichtigen
§ 4 EStG 1988