Eine Teilwertabschreibung kommt daher nur dann in Betracht, wenn der Teilwert in seinem Gesamtwert unter die Anschaffungskosten gesunken ist
§ 6 Z 1 EStG 1988
Eine Teilwertabschreibung kommt daher nur dann in Betracht, wenn der Teilwert in seinem Gesamtwert unter die Anschaffungskosten gesunken ist
§ 6 Z 1 EStG 1988