vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EStG 1988 § 3 Abs 2, § 33 Abs 10: § 33 Abs 10 EStG 1988 ist auch bei der Ermittlung des Durchschnittsteuersatzes im Falle des besonderen Progressionsvorbehaltes nach § 3 Abs 2 leg cit anzuwenden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 871 Heft 24 v. 15.12.1998

§ 3 Abs 2 EStG 1988

§ 33 Abs 10 EStG 1988

Die Bestimmung des § 33 Abs 10 EStG 1988 ist auch bei der Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes im Falle des besonderen Progressionsvorbehaltes nach § 3 Abs 2 leg cit anzuwenden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!