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B-VG Art 7 Abs 1; Vorarlberger BauG § 13; AusgleichsabgabeV Feldkirch § 4: Es ist nicht unsachlich, wenn Eigentümer von Bauwerken für fehlende Garagen und Abstellplätze eine Ausgleichsabgabe entrichten müssen,

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 1997, 78 Heft 4 v. 15.2.1997

weil sie durch die Errichtung und Vermietung einen zusätzlichen Bedarf an öffentlichem Parkraum schaffen

Art 7 Abs 1 B-VG

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