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Kärntner FremdenverkehrsabgabeG § 3 Abs 1, § 4 Abs 1, Abgaben-gruppe E: Ein Rechtsanwalt muß die mit der Einreihung in die Abgabengruppe E verbundene Vermutung durch Glaubhaftmachung entkräften, daß er aus dem Fremdenverkehr tatsächlich keinen Nutzen zieht

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 758 Heft 24 v. 15.12.1997

§ 3 Abs 1 Krnt FremdenverkehrsabgabeG 1976, LGBl 100, idF LGBl 1986/2

§ 4 Abs 1 Krnt FremdenverkehrsabgabeG 1976, LGBl 100, idF LGBl 1986/2:

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