vorheriges Dokument
nächstes Dokument

GlückspielG § 2, § 3, § 4 Abs 2, § 52 Abs 1 Z 5; Burgenländisches VeranstaltungsG § 9, § 10 Abs 3: Die Anmeldung eines Automaten nach dem burgenländischen VeranstaltungsG bewirkt nicht die Rechtmäßigkeit seines Betriebes nach dem GlückspielG;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 756 Heft 24 v. 15.12.1997

ein dahingehender Rechtsirrtum ist kein Entschuldigungsgrund; eine Ausspielung liegt bereits dann vor, wenn der Glückspielapparat in betriebsbereitem Zustand aufgestellt ist oder jedem potentiellen Interessenten die Inbetriebnahme möglich ist; Begriff des Betreibers nach dem GlückspielG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!