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BAO §§ 85, 303 Abs 4, § 311: Eine Anregung auf amtswegige Wiederauf­nahme des Verfahrens ist kein Anbringen, über das bescheidmäßig abzusprechen ist und das der Entscheidungspflicht unterliegt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 23 Heft 1 und 2 v. 15.1.1997

§ 85 BAO

§ 303 Abs 4 BAO

§ 311 BAO

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