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BAO §§ 20, 236 Abs 1: Die Verweigerung der Nachsicht von Abgabenschulden, die durch jahrelange Verletzung von Zahlungspflichten entstanden sind, ist nicht unsachlich

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 22 Heft 1 und 2 v. 15.1.1997

§ 20 BAO

§ 236 Abs 1 BAO

1. Bejaht die AbgBeh die Rechtsfrage, ob die Einhebung der Abgabenschuldigkeiten nach der Lage des Falles unbillig ist, so hat sie im Bereich des Ermessens nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu entscheiden.

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