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BAO § 93 Abs 3: Der Bescheid, mit dem Familienbeihilfe wegen Selbsterhaltungsfähigkeit rückgefordert wird, muß die Einkünfte des Kindes fest­stellen sowie Schlußfolgerungen darüber enthalten, warum die Eltern nicht unterhaltspflichtig sind

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 24 Heft 1 und 2 v. 15.1.1997

§ 93 Abs 3 BAO

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