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BAO § 303 Abs 4: Ein Haftungsbescheid, der sich auf mehrere Arbeitnehmer und Monate bezieht, ist ein Sammelbescheid, sodaß es keiner Wiederaufnahme des Verfahrens bedarf,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 566 Heft 18 v. 15.9.1997

wenn derselbe Arbeitgeber in einem weiteren Haftungsbescheid für Lohnabgaben anderer Arbeitnehmer in Anspruch genommen wird

§ 303 Abs 4 BAO

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