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EStG § 68: Eine Überstundenpauschalvereinbarung muß neben der abgegol­tenen Überstundenzahl auch die vom Arbeitnehmer geschuldete Gesamtstundenanzahl eindeutig festlegen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 312 Heft 13 v. 1.7.1997

§ 68 EStG 1972 (1988)

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