wenn der Wille der Beteiligten tatsächlich auf eine unentgeltliche Betriebsübertragung gerichtet ist
§ 24 Abs 1 Z 1 EStG 1988
wenn der Wille der Beteiligten tatsächlich auf eine unentgeltliche Betriebsübertragung gerichtet ist
§ 24 Abs 1 Z 1 EStG 1988