EStG § 19: Abgrenzung zwischen Mietzinsvorauszahlung und Darlehen; eine erst nach Zufluß der Mietzinsvorauszahlungen in den Mietvertrag aufgenommene Rückzahlungsverpflichtung kann sich nur in den folgenden Besteuerungsabschnitten auswirken
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 309 Heft 13 v. 1.7.1997