Einer Privatstiftung stehe grundsätzlich frei, dass sie ihr Vermögen in den Erwerb von Grundstücken zum Zweck der Vermietung investiere. Auch stelle die Tatsache, dass auf erworbenen Grundstücken ein Einfamilienhaus errichtet, saniert oder adaptiert werde, um es anschließend dauerhaft gegen Entgelt zu vermieten, eine durchaus übliche Vorgehensweise dar. Eine Vermietung der Immobilie an den Stifter oder andere Begünstigte zu Wohnzwecken müsse jedoch für ihre steuerliche Anerkennung einem Fremdvergleich standhalten. Die steuerliche Behandlung solcher Immobilien sei ein "Dauerbrenner" in der Lit und ein "Dauerstreitthema" im Prüfungsverfahren. Der Beitrag zeigt einen Auszug aus einem Sachverhalt sowie einen möglichen Lösungsansatz. Die steuerlichen Konsequenzen der Konstellationsmöglichkeiten werden anhand gängiger VwGH-Rsp beleuchtet.

