Der VwGH habe sich jüngst in einem Erk mit der Frage zu beschäftigen gehabt, ob eine alineare Einkünfteverteilung bei einer Personengesellschaft zulässig sei. Darüber hinaus habe sich der VwGH anlässlich dieses Falls damit auseinandergesetzt, ob eine rückwirkende Teilnahme eines nicht begünstigten Vermögens bei einem Zusammenschluss möglich sei.

