Mit dem Krypto-Meldepflichtgesetz1 (Krypto-MPfG) wurde die 7. Änderung der EU-Amtshilferichtlinie (DAC8)2 in österreichisches Recht umgesetzt.3 Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über den Anwendungsbereich dieses neuen Gesetzes verschaffen. Insbesondere wird beleuchtet, welche Anbieter vom Krypto-MPfG in die Pflicht genommen werden und welche Transaktionen Gegenstand der Meldepflichten sind.

