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Der Anwendungsbereich des neuen Krypto-Meldepflichtgesetzes

Internationales SteuerrechtMag. Albert SteinerÖStZ 2026/195ÖStZ 2026, 215 Heft 8 v. 30.4.2026

Mit dem Krypto-Meldepflichtgesetz11Bundesgesetz über den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch betreffend meldepflichtige Kryptowerte im Bereich der Besteuerung (Krypto-Meldepflichtgesetz - Krypto-MPfG), BGBl I 2025/96. (Krypto-MPfG) wurde die 7. Änderung der EU-Amtshilferichtlinie (DAC8)22RL 2023/2226/EU des Rates vom 17. Oktober 2023 zur Änderung der RL 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung. Ausführlich dazu Chiba, DAC8: Ausweitung des grenzüberschreitenden Informationsaustausches auf Krypto-Vermögenswerte, SWI 2024, 165. in österreichisches Recht umgesetzt.33Siehe zur gesetzlichen Umsetzung im Überblick Redel/Reiter, Die nationale Umsetzung der DAC8 und des OECD-CARF, ÖStZ 2026, 72. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über den Anwendungsbereich dieses neuen Gesetzes verschaffen. Insbesondere wird beleuchtet, welche Anbieter vom Krypto-MPfG in die Pflicht genommen werden und welche Transaktionen Gegenstand der Meldepflichten sind.

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