Mit 1. 1. 2026 ist das Krypto-Meldepflichtgesetz (Krypto-MPfG)1 in Kraft getreten, womit in Österreich ein eigenständiger Rechtsrahmen für den automatischen Informationsaustausch über meldepflichtige Kryptowerte geschaffen wurde. Das Gesetz dient der innerstaatlichen Umsetzung der RL 2023/2226/EU (DAC8).2 Der vorliegende Beitrag stellt eingangs die unionsrechtlichen Grundlagen dar und widmet sich in weiterer Folge dem Pflichtenregime des Krypto-MPfG sowie einer Analyse der darin normierten Finanzvergehen.

