Das BudBG 2025 habe maßgebliche Erweiterungen der Tatbestände für "Share Deals" in § 1 Abs 3 GrEStG mit sich gebracht. Dabei sei ua auch eine für das österr Recht gänzlich neuartige Figur eingeführt worden: die Berücksichtigung "mittelbarer" Anteilserwerbe. Dazu gebe es aktuell den Vorschlag einer sehr extensiven Auslegung unter dem Schlagwort einer "Änderung der Zurechnung", welcher der Beitrag entgegentritt und dabei für einen schlüssigeren Zugang zur Neuregelung plädiert.

