Neben den in der Lit vielfach diskutierten Änderungen im Bereich des Gesellschafts- und Umgründungsrechts sei es mit dem BBG 2025 (BGBl I 2025/25) im Bereich der Übertragung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen zu Änderungen gekommen, die in der Lit keine Beachtung gefunden hätten.

