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Die Körperschaft öffentlichen Rechts in der USt-Organschaft (P. Pilz/K. Pilz/Sperz, RFG 2025/39, S. 176)

Artikelrundschau November 2025 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2026/192ÖStZ 2026, 214 Heft 8 v. 30.4.2026

Die Organschaft nach nationaler Rechtslage erfordere gem § 2 Abs 2 Z 2 UStG die Eingliederung in das Unternehmen eines Rechtsträgers. Zur Beurteilung der Frage, ob eine Körperschaft öffentlichen Rechts als Organträgerin einer Organschaft infrage komme, sei zuerst die Unternehmereigenschaft der Körperschaft öffentlichen Rechts zu betrachten. Weiters stelle sich die Frage, ob es innerhalb der Organschaft zu (steuerpflichtigen) Leistungen und/oder Eigenverbrauch kommen könne. Der Beitrag untersucht diese Fragen unter Einbeziehung der nationalen sowie unionsrechtlichen Rechtslage und Rsp.

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