Der Beitrag sei Ergebnis eines Vortrags der Autorin bei der Umsatzsteuertagung 2025 der Universität Wien, in der sie sich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Shareholderleistungen befasst habe. Dabei habe sie einen Bogen von der Sphärentheorie über den Vorsteuerabzug für von Holdinggesellschaften bezogene Eingangsleistungen hin zur unterpreisigen Leistungserbringung von Holdinggesellschaften an ihre Töchter gespannt. Von diesen Themengebieten erscheine ihr eine Frage unter dem Eindruck der jüngsten EuGH-Verfahren in den Rs SC Arcomet Towercranes, Högkullen und Stellantis Portugal besonders interessant: Wie fügen sich Verrechnungspreiskorrekturen bezüglich Shareholderleistungen in das Umsatzsteuersystem ein?

