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Akteneinsicht ohne abgabenrechtliches oder finanzstrafrechtliches Interesse? Die Entscheidung des BFG vom 12.12.2024, RV/3300003/2024 (Köck, taxlex 2025/80, S. 371)

Artikelrundschau November 2025 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2026/185ÖStZ 2026, 213 Heft 8 v. 30.4.2026

Nach Auffassung des BFG sei entgegen dem Wortlaut des § 79 Abs 1 FinStrG ein besonderes finanzstrafrechtliches oder abgabenrechtliches Interesse für die Gewährung der Akteneinsicht nicht erforderlich, da die entsprechende höchstrichterliche Rsp zu § 90 BAO (VwGH 29. 5. 2018, Ro 2017/15/0021) auf das Finanzstrafverfahren übertragbar sei. Dieser Rechtssatz wird einer kritischen Würdigung unterzogen.

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