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FM-GwG-Anpassungsgesetz: Änderungen im WiEReG (Barth/Hirschler, GesRZ 5/2025, S. 287)

Artikelrundschau November 2025 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2026/184ÖStZ 2026, 213 Heft 8 v. 30.4.2026

Am 1. 10. 2025 seien die durch das Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Glücksspielgesetz geändert würden (FM-GwG-Anpassungsgesetz), BGBl I 2025/151, vorgenommenen Änderungen zu Nominee-Vereinbarungen im WiEReG in Kraft getreten. Die Änderungen würden in die bisherige Systematik der Meldungen eingreifen und mit den Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaften) eine neue Kategorie von natürlichen Personen einführen, die gemeldet werden müssten. Neben wirtschaftlichen Eigentümern seien nun gem § 5 Abs 1 WiEReG auf Ebene des meldepflichtigen Rechtsträgers auch Nominee-Vereinbarungen und deren Vertragsparteien zu melden.

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