Bei fremdfinanzierten Immobilientransaktionen habe der Erwerber idR die Kosten für die Besicherung des Fremdkapitalgebers zu tragen, wozu insb die Pfandrechtseintragungsgebühr gem TP 9 lit b Z 4 GGG für die Eintragung der Hypothek im Grundbuch zähle. Das BFG habe die Kosten für die Pfandrechtseintragung ins Grundbuch im betrieblichen Bereich zuletzt unter Verweis auf die EStR und ausgewählte Lit als über die Laufzeit zu verteilende Geldbeschaffungskosten iSd § 6 Z 3 EStG eingestuft, eine detaillierte inhaltliche Begründung aber vermissen lassen. Im Beitrag wird untersucht, ob Pfandrechtseintragungsgebühren mit der Verbindlichkeit unmittelbar zusammenhängende Geldbeschaffungskosten iSd § 6 Z 3 EStG darstellen und im betrieblichen Bereich einer Verteilung über die Laufzeit der Verbindlichkeit unterliegen.

