Die Ausschüttung der Kapitalgesellschaft folge ertragsteuerlich besonderen Regelungen: Die Wahl zwischen Dividende (Beteiligungsertrag) und Einlagenrückzahlung (Veräußerungserlös) bestehe nur, soweit die Evidenzkonten mit disponiblen Einlagen und (disponibler) Innenfinanzierung ausreichend befüllt seien. Würden beide Konten keinen entsprechenden Stand aufweisen, erfolge nach Meinung des BMF die Ausschüttung aus der indisponiblen Innenfinanzierung. Diese Sichtweise wird im Beitrag kritisch hinterfragt sowie auf weitere (der Art nach) indisponible Innenfinanzierungen hingewiesen.

