Neben einkommensteuerlichen Änderungen habe der Gesetzgeber iRd BBG 2025
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im Bereich des Grundstückstransfers mit einer weiteren Besteuerungsschraube angesetzt: Die Verschärfungen würden sich auf das GrEStG beziehen und insb bei der Ausweitung des Steuergegenstandes ansetzen. Im Rahmen geplanter Unternehmensnachfolgen seien bei Grundstücken, die in einem Betriebsvermögen ausgewiesen und daher iRd Nachfolge "mitübertragen" würden, künftig weitere Fallstricke zu beachten, die iRd Ersatztatbestände schlagend würden. Der Beitrag beschäftigt sich in Teil 1 ausfl mit den neuen Tatbestandsvoraussetzungen des Gesellschafterwechsels und den jeweiligen grunderwerbsteuerlichen Belastungsfolgen.

